Bisher zahlten Anleger, die in das börsengehandelte Finanzprodukt Xetra-Gold investierten, die Abgeltungssteuer. Doch die bisherige Praxis hat keine Rechtsgrundlage. Nach einem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofs werden Xetra-Gold-Papiere der steuerlichen Behandlung von Goldmünzen und Goldbarren gleichgestellt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs bringt nicht nur Klarheit, sondern vor allem einen Steuervorteil für Anleger dieser Finanzprodukte.
Mancher Anleger wird sich nun fragen, was genau es mit dem Xetra Gold auf sich hat. Es handelt sich um eine Schuldverschreibung, die den aktuellen Eurowert von Gold entspricht. Dabei werden die Einlagen der Anleger in Gold in physischer Form, also Barren, angelegt. Das Papier mit dem klangvollen Namen wird von der Deutschen Börse Commodities ausgegeben. Investoren können sich auf Wunsch ihren Anteil im wertvollen Edelmetall übersenden lassen. Auf diese Weise steht schon mal ein Goldbarren in der Vitrine daheim, auch wenn das wohl eher ein Einzelfall bleiben wird. Das Gros der Investoren bevorzugt die besser zu verwaltenden Xetra Gold-Papiere. Sie wecken nicht auf den ersten Blick Begehrlichkeiten und bleiben vergleichbar abstrakte und kühle Finanzprodukte.
Steuerersparnis – ganz gleich ob physisches Gold vorliegt oder nicht
Für die Steuerersparnis ist es hingegen gleichgültig, ob Anleger die Schuldverschreibung besitzen oder den Gegenwert ihres Anteils in echtem Gold aufbewahren. Für beide Anlageformen gilt das Urteil des Bundesfinanzhofs gleichermaßen. Die Kursgewinne aus dem Handel mit Xetra-Gold sind nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten frei von Steuern. Damit sind sie der steuerlichen Behandlung von Goldmünzen und Goldbarren gleichgestellt. Anleger, die in Xetra-Gold investieren, sollten diesen Vorteil jetzt für sich nutzen.