Ab Januar: 2018: MiFID II wird aktiv und bringt mehr Sicherheit im Wertpapierhandel

Ab Januar: 2018: MiFID II wird aktiv und bringt mehr Sicherheit im Wertpapierhandel

Es ist soweit, ab Januar 2018 kommt es zu einigen Neuigkeiten im Bereich des Wertpapierhandels. Viele Banken informieren nun zwischen den Jahren ihre Kunden und passen ihre Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Ziel der MiFID II ist eine größere Transparenz und ein verbesserter Anlegerschutz.

Das neue Jahr bringt mehr Transparenz und Sicherheit für die Kunden beim Handel mit Wertpapieren. Zu den wesentlichen Änderungen, über die die meisten Banken derzeit ihre Depotkonto-Kunden informieren, zählen:

  • Meldung der Transaktionen an eine Aufsichtsbehörde
  • Telefonate, die zu einer Order führen könnten, werden künftig aufgezeichnet
  • Zuordnung eines Zielmarktes für das entsprechende Finanzinstrument bei jedem Kunden
  • Klare Ausweisung der Kosten für die Auftragserteilung von Wertpapiergeschäften

Generell müssen die Banken nun also mehr dokumentieren, das betrifft nicht nur Kundengespräche und Telefonate, sondern auch die Produktinformationsblätter, die übersichtlich und mit allen relevanten Angaben Kunden über die Finanzprodukte informieren sollen. Auf diese Weise entsteht eine transparente Kundenbeziehung und die Bank kann jederzeit – etwa im Streitfall – nachweisen, dass sie ihre Kunden vollumfänglich beraten hat. Insbesondere im Bereich der Wertpapiergeschäfte existieren nun besondere Dokumentationspflichten der Banken, sodass jedes Telefonat oder jeder Kundenkontakt, der zu einer Transaktion mit Wertpapieren führen kann, dokumentiert beziehungsweise aufgezeichnet werden muss. Schon bei der Anlageberatung muss die Bank nach den Angaben des Kunden und der gewünschten Risikoklasse geeignete Zielmärkte für den Kunden festlegen und zudem über Risiken der Geldanlage im Bereich Wertpapiere informieren. So sollen Anleger besser geschützt werden.

Neue Regelung zur Versteuerung von Fonds

Von 2018 an zahlen in Deutschland beheimatete Investmentfonds 15 Prozent Körperschaftssteuer auf Erträge aus Immobilien und Dividenden. Besitzer von Fondsanteilen werden gleichzeitig begünstigt, da für bestimmte Ausschüttungen und Kursgewinne eine geringere Abgeltungssteuer zum Tragen kommt. Das sind 60 Prozent bei Immobilienfonds, 30 Prozent bei Aktienfonds und 15 Prozent bei Mischfonds, wenn der Anteil der Aktien mindestens 25 Prozent beträgt.

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