Wie werden ETFs besteuert?
- Kapitalerträge sind bis zu einer Höhe von 801 Euro im Jahr steuerfrei.
- Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bei Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag einreichen.
- Sie können Freistellungsaufträge bei mehreren Finanzinstituten einrichten – insgesamt dürfen diese die Summe von 801 Euro nicht überschreiten.
- Ab 2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Gewinnen, die den Freistellungsauftrag übersteigen.
- Steuerpflichtig sind Kursgewinne und Ausschüttungen.
- Für Kursgewinne setzt das Finanzamt eine Vorabpauschale an. Diese orientiert sich am Basiszins der Bundesbank.
- Die Depotbank zieht die Steuer direkt ein.
- Das Finanzamt erhebt auf Gewinne und Dividenden die Kapitalertragssteuer (derzeit 25 %) und den Solidaritätszuschlag.
- Machen Sie mit Ihrem Investment keinen Gewinn, müssen Sie keine Steuer bezahlen.
- Zum Jahresende müssen Sie in Ihrer Steuererklärung Angaben zu Ihren Kapitalerträgen machen.
- Durch die neue Steuerregelung zu ETFs übernimmt Ihre Depotbank die Meldungen an das Finanzamt.
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