Börsen FAQ - Welche Angaben muss ein Handelsauftrag enthalten?

Wer mit Wertpapieren handeln möchte, der kann nicht selbst an der Börse aktiv werden, da nur zugelassene Händler mit den Wertpapieren handeln dürfen. Daher muss der Anleger stets seiner Bank oder seinem Broker einen Auftrag erteilen, die Wertpapiere XY zu kaufen oder zu verkaufen. Dies kann entweder online geschehen oder auch persönlich in einer Filiale, per Telefax oder bei manchen Anbietern auch per Telefon. Es müssen jedoch immer einige Pflichtangaben enthalten sein, ganz unabhängig davon, für welchen Übermittlungsweg dich der Anleger bezüglich des Handelsauftrages entscheidet. Zu den notwendigen Angaben gehören zunächst einmal Name des Kunden und die Depotnummer, über die die Wertpapiere gehandelt werden sollen. Darüber hinaus muss natürlich das Wertpapier genau spezifiziert und genannt werden, welches der Anleger kaufen oder verkaufen möchte. Hier ist der Name des Wertpapieres nicht ausreichend, weil es zu Verwechslungen kommen kann. Daher hat jedes Wertpapier seinen eigenen ISIN-Code oder mitunter auch eine Wertpapierkennnummer (WKN), die eine eindeutige Zuordnung garantiert. Weitere wichtige Angaben sind Stückzahl oder Nominalbetrag (beim Kauf von Anleihen) sowie die Börse, an der die Wertpapiere gehandelt werden sollen. Auch ein Limit kann der Kunde im Auftrag vorgeben, falls die jeweiligen Wertpapiere nicht zu jedem Preis gekauft oder verkauft werden sollen.

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