Sind Wertpapiererträge steuerpflichtig?
Im Depot können die verschiedensten Wertpapiere verwahrt werden, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Fonds. Auch die möglichen Gewinne können in unterschiedlicher Form auftreten, zum Beispiel in Form von Zinsen, Dividenden oder von Kursgewinnen. Grundsätzlich handelt es sich bei all diesen Gewinnarten um Einkünfte aus Kapitalvermögen, denn der Gewinn wurde nur deshalb erzielt, weil bereits vorhandenes Kapital „arbeiten“ konnte. Nach dem deutschen Einkommensteuerrecht sind diese Gewinne zu versteuern. Zuständig für die Erträge aus Kapitalvermögen ist seit einigen Jahren die sogenannte Abgeltungssteuer, die die vorherige Kapitalertragssteuer ersetzt hat. Alle erzielten Wertpapiererträge sind im Rahmen dieser Steuer zu versteuern, wobei der Steuerabzug entweder sofort beim Anfallen der Erträge stattfindet oder auch erst mit Abgabe der Einkommensteuererklärung. Wann genau die Abführung der Abgeltungssteuer vorgenommen wird, hängt davon ab, ob der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Ist das der Fall und ist die freigestellte Summe ausreichend hoch, erfolgt die steuerliche Belastung erst im Zuge der Einkommensteuererklärung, ansonsten wird die Steuer direkt von der Bank abgeführt.