Börsen FAQ - Darf auch der Ehepartner über das Depotkonto Wertpapiere kaufen und verkaufen?

Wie es bei jedem Bankkonto der Fall ist, so dürfen auch über das Wertpapierdepot nur bestimmte Personen verfügen. Die Verfügungsgewalt hat zunächst einmal auf jeden Fall bei einem Einzeldepot der jeweilige Inhaber des Wertpapierdepots. Bei einem Gemeinschaftsdepot muss bereits eine Differenzierung dorthin gehend gemacht werden, ob beide oder mehrere Depotinhaber gemeinsam oder auch alleine verfügen dürfen. Wurde eine gemeinschaftliche Verfügung vereinbart, zum Beispiel bei einem Firmendepot, oder falls der Kontoinhaber eine andere juristische Person ist, dann darf die Bank zum Beispiel Handelsaufträge auch nur dann ausführen, wenn alle Depotinhaber dem Kauf zugestimmt haben, was natürlich in der Praxis im Bezug auf die Flexibilität relativ einschränkend ist. Der Depotinhaber kann grundsätzlich auch noch weiteren Personen das Recht einräumen, über Guthaben zur verfügen sowie mit den Wertpapieren zu handeln. Diese Personen werden dann als Verfügungsberechtigte bezeichnet. Der Bank oder dem Broker müssen diese Personen auf jeden Fall mitgeteilt werden und die Verfügungsberechtigten müssen sich auch gegenüber dem Anbieter legitimieren.

[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

Bewertungen