Börsen Lexikon

Stammaktien

Eine Stammaktie enthält einen Teil des Grundkapitals und zusätzlich ein Stimmrecht. Der Aktionär kann damit auf der jährlichen Hauptversammlung des Unternehmens Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Nach deutschem Recht gibt es zu jeder Aktie nur ein Stimmrecht. Ein Mehrstimmrecht ist nach deutschen Gesetzen nicht zugelassen. Im Englischen werden diese Art von Aktien als „Voting share“ oder „Common stock“ bezeichnet.

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