Man unterscheidet drei Ausübungsarten von Optionen: Die europäische, amerikanische und die Bermuda-Option. Bei der europäischen Option erwirbt der Optionsinhaber das Recht, die Option zum Fälligkeitsdatum auszuüben. Bei der amerikanischen Option erwirbt der Optionsinhaber das Recht, die Option an jedem Handelstag vor der Fälligkeit auszuüben. Zusätzlich gibt es noch die sogenannte Bermuda-Option, hier werden gleich mehrere mögliche Zeitpunkte zur Ausübung im Voraus festgelegt.